Fördermittel-Check für Ihre Sanierung
Rechnen Sie Ihre voraussichtlichen BAFA- und KfW-Zuschüsse selbst durch – inklusive Worst-Performing-Building-Bonus, Familienprogrammen, Kumulierungsgrenze und der Frage, ab wann sich ein individueller Sanierungsfahrplan wirtschaftlich trägt.
1. Eckdaten des Gebäudes und Haushaltseinkommen
Nur Bestandsgebäude sind über die Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) förderfähig. Für Neubauten gilt das separate Programm BEG KFN (KfW 297/298).
Wird für den Einkommensbonus der Heizungsförderung (KfW 458, sofern unten ausgewählt) sowie für die Einordnung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG unter Punkt 9 verwendet. Deren Höhe hängt nicht vom Einkommen ab, wohl aber, ob im jeweiligen Jahr überhaupt genug Einkommensteuer anfällt, um sie auszuschöpfen.
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2. Geplante Maßnahmen
Einkommensbonus und Klimageschwindigkeits-Bonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbst bewohnte Wohneinheit.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
3. Haushalt, weitere Förderung, Wirtschaftlichkeit
Nur eintragen, wenn ein konkretes Programm geprüft wurde – siehe den Hinweis zur Landesförderung im Ergebnis.
Ersterwerber- und Familienprüfung (KfW 300 / 308) einblenden
4. Ergebnis: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
5. Worst-Performing-Building-Prüfung
6. Pfadvergleich: Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)
7. Wirtschaftlichkeits-Check: Lohnt sich der iSFP?
Ein individueller Sanierungsfahrplan wirkt seit der Reform vom 21.07.2026 zweifach: Er hebt die förderfähige Höchstgrenze an und bringt zusätzlich fünf Prozentpunkte Fördersatz. Beides greift jedoch erst oberhalb des förderfähigen Mindestinvestitionsvolumens, das der Summe der Regelobergrenzen entspricht und bei einem Einfamilienhaus 30.000 € beträgt. Zusammen sind das 20 % zusätzliche Förderung auf den Investitionsanteil oberhalb dieser Schwelle.
Ein iSFP gilt in der Regel 15 Jahre. ⚠ Dieser Wert wird nur nachrichtlich ausgewiesen und fließt nicht in das Ergebnis oben ein: Ob die förderfähigen Höchstgrenzen je Wohneinheit für einen zweiten Sanierungsschritt erneut zur Verfügung stehen, ließ sich nicht gegen eine Primärquelle bestätigen.
8. Wirtschaftlichkeit der Sanierung insgesamt
9. Steuerliche Alternative: Steuerermäßigung nach § 35c EStG
10. Familien- und Ersterwerberprogramme (KfW 300 / 308)
11. Landes- und Kommunalförderung
Stand der Angaben: 15.08.2026. Geprüft gegen folgende Primärquellen, Abruf jeweils am 15.08.2026 (Aktualisierung der vorherigen Prüfung vom 08.08.2026):
- BAFA – Gebäudehülle (BEG EM): Grundförderung 15 %, iSFP-Bonus 5 % ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen, Regelobergrenzen 30.000 / 15.000 / 8.000 € je Wohneinheit, erhöhte Grenzen 60.000 / 30.000 / 15.000 €, allgemeines Mindestinvestitionsvolumen 300 €, WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen weiterhin nur „ab voraussichtlich Q1 2027" angekündigt (unverändert gegenüber 08.08.2026).
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei, zusätzlich bis zu 250 € WEG-Bonus.
- KfW – Produktseite Heizungsförderung (458): Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % mit halbjährlicher Absenkung um vier Prozentpunkte erstmals ab 01.02.2027 und Wegfall ab 01.08.2028, Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, Familienzuschlag 10.000 € auf die Einkommensgrenzen, Höchstsatz 80 % in der untersten und 70 % in den übrigen Einkommensstufen, Förderhöchstbeträge 28.000 / 15.000 / 8.000 € je Wohneinheit – der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 zusätzlich halbjährlich um 750 €.
- BMWE – FAQ zur BEG: bestätigt Einkommensbonus-Staffeln und Familienzuschlag; nennt abweichend von der BAFA-Fachseite einen bereits seit 21.07.2026 geltenden WPB-Bonus von 5 % für Einzelmaßnahmen (siehe Widerspruchshinweis unten) sowie eine gesonderte 90-%-Kumulierungsgrenze speziell für kommunale Antragstellende.
- KfW – Produktseite Wohngebäude-Kredit (261/262): Tilgungszuschuss Denkmal EE 5 %, Effizienzhaus 85 EE 0 %, 70 EE 0 %, 55 EE 5 %, 40 EE 10 % (jeweils +5 Prozentpunkte in der NH-Variante); Worst Performing Building +10, serielle Sanierung +15 Prozentpunkte, ausdrücklich ohne genannte gemeinsame Obergrenze; Kredithöchstbetrag 150.000 € je Wohneinheit; Konditionen zum 21.07.2026 angepasst.
- KfW – Worst Performing Building: Definition (Energieausweisklasse H oder Jahresendenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²·a); alternativ Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen unsaniert), Bonus 10 Prozentpunkte, ausdrücklich mit dem Bonus für serielle Sanierung kombinierbar ohne genannte gemeinsame Obergrenze – bestätigt die Angabe der Produktseite zu 261/262.
- KfW – Merkblatt 308 „Jung kauft Alt": Einkommensgrenzen 90.000 / 100.000 / 110.000 €, Kredithöchstbeträge 140.000 / 160.000 / 180.000 € (seit 03.08.2026 angehoben, unverändert gegenüber 08.08.2026), Energieeffizienzklassen F, G und H, Sanierungspflicht binnen 54 Monaten, Kombination mit der BEG zulässig.
- KfW – Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit, Zinsverbilligung bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
- Förderdatenbank des Bundes – BEG EM: bestätigt Richtlinienfassung vom 17.07.2026 als aktuell gültige Grundlage.
- Bundesanzeiger – amtliche BEG-Förderrichtlinie (Fassung 17.07.2026): Kumulierungsregelung – übersteigt die Summe öffentlicher Mittel 60 % der förderfähigen Ausgaben, wird die BEG-Förderung auf diese Grenze gekürzt beziehungsweise ein zu viel gezahlter Betrag zurückgefordert. Die konkrete Publikations-URL ist bei Bundesanzeiger.de session-abhängig und daher nicht dauerhaft verlinkbar; die Fundstelle wurde über eine gezielte Suche auf bundesanzeiger.de identifiziert, nicht als Direktlink gegengeprüft.
- § 35c EStG – Gesetzestext: 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € je begünstigtem Objekt, verteilt auf 7 % (höchstens 14.000 €) im Jahr des Maßnahmenabschlusses, 7 % (höchstens 14.000 €) im Folgejahr und 6 % (höchstens 12.000 €) im übernächsten Jahr; Gebäude älter als zehn Jahre, ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Fachunternehmererklärung erforderlich, Maßnahmenbeginn nach dem 31.12.2019 und Abschluss vor dem 1.1.2030, kein Kombinationsverbot-Ausschluss außer bei öffentlicher Förderung, § 10f oder § 35a EStG für dieselbe Maßnahme. Eine Änderung durch Artikel 7 eines Gesetzes vom 29.06.2026 wurde gefunden; nach den ausgewerteten Sekundärquellen betrifft sie nicht die genannten Prozentsätze oder Höchstbeträge (Gesetzestext weiterhin per Sekundärquelle abgeglichen, da gesetze-im-internet.de automatisierte Abrufe blockiert).
⚠ Offene bzw. widersprüchliche Punkte: Zum WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen widersprechen sich BMWE-Verbraucherportal (bereits seit 21.07.2026, 5 %, maximal drei Anträge je Gebäude) und BAFA-Fachseite (weiterhin nur für Q1 2027 angekündigt, ohne Prozentsatz) – dieser Rechner folgt der BAFA-Fachseite als der der Förderrichtlinie näherstehenden Quelle und rechnet den Bonus nicht ein. Die Wiederverfügbarkeit der Höchstgrenzen für einen zweiten Sanierungsschritt in einem Folgejahr ließ sich weiterhin nicht bestätigen; dieser Punkt wird unter Punkt 7 deshalb nur nachrichtlich ausgewiesen und fließt in kein Ergebnis ein.
Förderrichtlinien, Budgets und Bonushöhen ändern sich unterjährig. Für die Einzelmaßnahmen- und die Effizienzhausförderung ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten verpflichtend, und der Antrag muss vor Vorhabenbeginn beziehungsweise vor einem Vertragsschluss ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gestellt werden. Bitte lassen Sie alle Angaben vor der Antragstellung beim jeweiligen Fördermittelgeber bestätigen.
Sie möchten die Zahlen belastbar machen?
Der Rechner gibt Ihnen eine Orientierung. Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, welche Nachweise Ihr Gebäude tatsächlich erfüllt und wie der Antrag fristgerecht durchläuft, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – als gelisteter Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung.